Erste Schritte bei Wohnungsauflösungen
Für viele Menschen steht eine Wohnungsauflösung, oft unerwartet, durch Tod oder Krankheit eines Angehörigen ins Haus. In manchen Fällen werden Hinterbliebene mit angeblichen Kontaktpersonen der/des Verstorbenen unaufgefordert konfrontiert, die in irgendeiner Form an Sie herantreten und sich auf Ansprüche berufen.
Bewahren Sie in solchen Fällen die Ruhe und lassen Sie Vorsicht walten! In der Regel besteht kein Zeitdruck, irgendwelchen Forderungen umgehend nachzukommen, bevor Sie nicht selbst Gelegenheit hatten, alles zu überprüfen.
Für alle Fälle finden Sie nachfolgend einige hilfreiche Tipps:
Sichern Sie zunächst alle vorhandenen Schlüssel bei möglichen Kontaktpersonen, wie Hausmeister, den Nachbarn, Pflegepersonal oder Polizei. Vergewissern Sie sich auch nach eventuellen weiteren Räumlichkeiten, wie Keller- und Speicherabteile, Garagen, Gartenhäusern…
Als Nächstes sollten Sie alle Dokumente und Wertsachen, wie Papiere, Testament, Mietvertrag und Bankunterlagen sicherstellen.
Setzen Sie sich ggf. mit einem Anwalt oder Notar in Verbindung, falls eventuelle Schulden der/des Verstorbenen sich auf das Erbrecht auswirken könnten… Auch bei möglichen Miterben ist dies zu empfehlen. Vor einer Entrümpelung sollte die Zugehörigkeit des Hausrates geklärt werden, um unerwünschte juristische Folgen zu vermeiden.
Falls nicht mehr vorhanden, fordern Sie am Besten den Mietvertrag, zusammen mit einem Abnahmeprotokoll von der Hausverwaltung an, um die Wohnung zum nächstmöglichen Termin kündigen zu können.
Vergessen Sie nicht, alle Daueraufträge auf den Konten zu stoppen (Telefon, Post und Abos, sowie Energieversorger).